Rechtsgebiete

Was versteht man unter einem Rechtsgebiet?

Ihr gutes Recht

Das Recht befasst sich mit allen Lebenslagen des Alltags, so dass es nur durch eine Vielzahl von Arbeitsgebieten auf die unterschiedlichsten Lebenssachverhalte eingehen kann. Im Recht gibt es deshalb methodisch zusammenhängende, gegeneinander nicht immer scharf abgegrenzte Themenbereiche, die man Rechtsgebiete nennt. Die einzelnen Rechtsgebiete unterscheiden sich durch ihre unterschiedlichen Regelungsbereiche.

Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Tussnat ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Wir beraten und vertreten Sie vornehmlich in nachfolgenden Bereichen:

  • Kündigungsschutz und sonstige Klagen vor dem Arbeitsgericht
  • Arbeitsverträge, Dienstverträge
  • Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag
  • Gehaltsansprüche, Urlaubsansprüche, Zeugnis
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Mobbing und Antidiskriminierungsgesetz
  • Durchsetzung von Forderungen bei Lohnansprüchen und Arbeitszeitfragen

Erbrecht

Seit langen Jahren ist Rechtsanwalt Konzuch im Bereich des Erbrechts tätig.

Rechtsanwalt Konzuch hat den Fachanwaltskurs für Erbrecht erfolgreich absolviert.

Die wesentlichen Fallgruppen hierbei sind:

  • Testamentsgestaltung
  • Erbverträge
  • Auslegung von Testamenten
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Beantragung von Erbscheinen und anderen öffentlichen Urkunden
  • Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften und Erbe
  • Pflichtteilsergänzung
  • Erbunwürdigkeit
  • Vermächtnisse

Treten Sie mit uns in Kontakt

Familienrecht

Rechtsanwalt Konzuch ist Fachanwalt für Familienrecht.

Hauptsächlich gliedert sich diese Tätigkeit in folgende Gruppen:

  • Scheidung
  • Kindesunterhalt
  • Volljährigenunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Zugewinn
  • Elterliche Sorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Umgang
  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Versorgungsausgleich
  • Vaterschaftsfeststellung, -anfechtung

Wir führen Ihr Verfahren auch auf der Basis von Verfahrenskostenhilfe, die wir für Sie beantragen.

Migrationsrecht

Rechtsanwältin Tussnat ist Fachanwältin für Migrationsrecht.

Unsere Kanzlei hat sich seit Jahren einen guten Ruf in Dresden als Kanzlei erworben, die im Ausländerrecht tätig ist.

Wir sind spezialisiert in Rechtsfragen:

  • Aufenthalt und Visum (Hochqualifizierte, Studium, Familiennachzug, Eheschließung, Personensorge)
  • Asyl- und Flüchtlingsrecht
  • Staatsangehörigkeitsrecht (Einbürgerung)
  • Fragen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Eheschließung im Ausland (Legalisation)
  • Niederlassungserlaubnis
  • Fragen der Duldung
  • Ausweisung und Abschiebung
  • Vertretung und Beratung von EU-Bürgern

Wir vertreten Sie vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und verhandeln für Sie mit den zuständigen Ausländerbehörden. Wir vertreten Sie bei Klagen vor Gericht.

Strafrecht

Rechtsanwalt Konzuch ist seit 1996 Fachanwalt für Strafrecht. Seine langjährige Erfahrung lässt ihn die Verteidigungssituation zutreffend beurteilen und die richtige Strategie (im wesentlichen Freispruch oder geringe Strafe) für Sie entwickeln. Rechtsanwalt Konzuch ist nicht von gerichtlichen Verteidigerbestellungen abhängig und tritt somit gegenüber Staatsanwälten und Richtern auf Augenhöhe auf, um optimale Resultate für Sie zu erzielen.

Zu seinen Kernbetätigungsfeldern gehören folgende Bereiche:

  • Vermögensdelikte
  • Gewaltdelikte
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Vertretung in Bußgeldsachen, wie z. B. Straßenverkehr
  • Verkehrsstrafrecht

Rechtsanwalt Konzuch übernimmt auch Opfervertretungen als Nebenkläger im Rahmen des Opferschutzes.

  • Als Zeugenbeistand
  • Zur Sicherung Ihrer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche
  • Rechtsanwalt  Konzuch übernimmt auch Pflichtverteidigungen

Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Tussnat ist umfangreich Verkehrsrecht tätig und hat den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert. Durch juristische Fortbildungen hält sie ihr Wissen aktuell.

Ansprüche bei Verkehrsunfällen sind möglichst frühzeitig an die Gegenseite zu richten. Wir helfen Ihnen schnell, auch wenn zum Beispiel der gegnerische Halter oder seine Haftpflichtversicherung nicht bekannt sind, diese ausfindig zu machen und die entsprechenden Ansprüche zu stellen.

Außerdem sollte man nicht auf das Schadensmanagement der gegnerischen Haftpflichtversicherung vertrauen. Die Kanzlei Konzuch + Kollegen steht Ihnen daher genauso bei verkehrszivilrechtlichen Fragen, wie bei verkehrsstrafrechtlichen und sich aus dem Verkehrsrecht ergebenden Ordnungswidrigkeiten zur Verfügung, insbesondere

  • bei Fragen zur Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen von Sach- und Personenschäden
  • Schadenersatz bei Totalschaden und Wertminderung
  • Schmerzensgeld
  • Außergerichtlicher Schriftverkehr mit Versicherungen, Fristenkontrolle, Überprüfung von Sachverständigengutachten
  • Haftungsquoten
  • MPU, Fahrverbot

Aus dem Verkehrsstrafrecht beraten und vertreten wir Sie bei:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Trunkenheitsfahrten
  • Straßenverkehrsgefährdung
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Bußgeldrecht
  • Geschwindigkeitsübertretung
  • Nötigung

Zivilrecht

Alle unsere Rechtsanwälte sind langjährig im Zivilrecht tätig.

Das allgemeine Zivilrecht bildet im täglichen Leben den Hauptbestandteil der Beziehungen, aus denen sich Rechtsfragen ergeben.

Wir beraten Sie und sind ein verlässlicher Ansprechpartner in Fragen z. B. für:

  • Allgemeine Vertragsgestaltung, einschließlich Überprüfung, Erstellung und Überarbeitung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Durchsetzung und Abwehr von Geldforderungen und Herausgabeansprüche sowie sonstige Handlungen und Unterlassungen
  • Beratung und Vertretung bei verschiedenen zivilrechtlichen Vertragstypen (Kaufvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag)
  • Haftungsfragen
  • Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche
  • Verträge im Internet