Das Sozialrecht ist äußerst vielfältig und sehr kompliziert. Die Schnittstelle mit anderen Rechtsbereichen, wie z. B. Arbeitsrecht und Familienrecht ist groß.
Wir beraten Sie in folgenden Fragen
- Leistungsansprüche nach dem SGB II (Hartz IV)
- Kosten der Unterkunft, Anspruch auf Umzugshilfe, u. a.
- Arbeitslosenrecht (SGB III)
- Leistungsansprüche der Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld
- Sperrfristen und Leistungskürzungen und andere Sanktionen
- Renten und Renten wegen Erwerbsminderung (Ansprüche gegen die Deutsche Rentenversicherung)
- Feststellung oder Erhöhung bei Grad der Behinderung (GdB)
- Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung (SGB V)
- Leistungsansprüche nach dem Sozialhilferecht (SGB XII)
- Beratung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB XIII)
Die Tätigkeit des Rechtsanwalts in Sozialrecht ist häufig verknüpft mit Fragen des Familien- und Erbrechts. Zu diesen Fragen steht in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Konzuch zur Verfügung, der bei Bedarf konsultiert werden kann.