Verkehrsrecht

Ansprüche bei Verkehrsunfällen sind möglichst frühzeitig an die Gegenseite zu richten. Die Kanzlei Konzuch + Kollegen hilft Ihnen schnell, auch wenn zum Beispiel der gegnerische Halter oder seine Haftpflichtversicherung nicht bekannt sind, diese ausfindig zu machen und die entsprechenden Ansprüche zu stellen. Außerdem sollte man nicht auf das Schadensmanagement der gegnerischen Haftpflichtversicherung vertrauen.

Wir steht Ihnen bei verkehrszivilrechtlichen Fragen, wie bei verkehrsstrafrechtlichen und sich aus dem Verkehrsrecht ergebenden Ordnungswidrigkeiten zur Verfügung, insbesondere
  • bei Fragen zur Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen von Sach- und Personenschäden
  • Schadenersatz bei Totalschaden und Wertminderung
  • Schmerzensgeld
  • Außergerichtlicher Schriftverkehr mit Versicherungen, Fristenkontrolle, Überprüfung von Sachverständigengutachten
  • Haftungsquoten
  • MPU, Fahrverbot
Aus dem Verkehrsstrafrecht beraten und vertreten wir Sie bei
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Trunkenheitsfahrten
  • Straßenverkehrsgefährdung
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Bußgeldrecht
  • Geschwindigkeitsübertretung
  • Nötigung
Ein starker Partner an Ihrer Seite

Rechtsanwältin Tussnat ist umfangreich Verkehrsrecht tätig und hat den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert. Durch juristische Fortbildungen hält sie ihr Wissen aktuell.